Dauerwiese
Als Dauerwiese gilt die Fläche, die jährlich mindestens ein Mal zur Futtergewinnung gemäht wird.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Synonym verwendeter Begriff: Naturwiese.
Dauerweide
Als Dauerweiden werden Flächen bezeichnet, die während der Vegetationsperiode ausschliesslich beweidet werden.Bei der Dauerweide kann es sich sowohl um eine intensive Portionsweide als auch um eine Standweide handeln. Gelegentliche Pflegeschnitte sind üblich.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Synonym verwendete Begriffe: Weide, Reine Weide.
Sömmerungsweide
Als Sömmerungsweiden gelten die Flächen mit ausschliesslicher Weidenutzung, welche der Sömmerung von Tieren dienen und die einem Sömmerungsbetrieb gehören.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Dauergrünfläche
Als Dauergrünfläche gilt die mit Gräsern und Kräutern bewachsene Fläche ausserhalb der Sömmerungsflächen. Sie besteht seit mehr als sechs Jahren als Dauerwiese oder als Dauerweide und wird grundsätzlich ununterbrochen als solche bewirtschaftet.
Dieser Begriff wird in der Schweiz fast ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug verwendet.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Kunstwiese
Als Kunstwiese gilt die als Wiese angesäte Fläche, die innerhalb einer Fruchtfolge während mindestens einer Vegetationsperiode futterbaulich bewirtschaftet wird. Die neu angesäte Wiese gilt die ersten sechs Jahre als Kunstwiese.
Flächen, die der Klee- oder Gräsersamengewinnung dienen, haben innerhalb einer Fruchtfolge den Stellenwert einer Kunstwiese.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Ackerfläche
Als Ackerfläche gilt die Fläche, welche in eine Fruchtfolge einbezogen ist. Sie setzt sich aus der offenen Ackerfläche und den Kunstwiesen zusammen.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Grünfläche
Als Grünfläche gelten die Kunstwiese und die Dauergrünfläche.
Dieser Begriff wird in der Schweiz fast ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug verwendet.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Streuefläche
Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Flächen an Nass- und Feuchtstandorten, die alle ein bis drei Jahre geschnitten werden und deren Ertrag nur ausnahmsweise als Futter auf dem Betrieb verwendet wird.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Biodiversitätsförderfläche BFF
Dieser Sammelbegriff umfasst aktuell 21 unterschiedliche Typen von naturnahen Flächen- und andersartigen natürlichen Elementen in der Landwirtschaft, darunter viele aus dem Bereich Futterbau.
Sie sind geeignet, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und zu fördern, die Kulturlandschaft zu gestalten und zu beleben und durch eine umweltschonende Bewirtschaftung den Ressourcenschutz zu unterstützen.
Gemäss ► http://www.bff-spb.ch/de/biodiversitaetsfoerderflaechen