Kriterien Mischungswahl

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Spezifisches zur Mischungswahl auf Biobetrieben

Es gibt keinen sachlichen Grund, auf Biobetrieben von den Grundsätzen und Kriterien abzuweichen, die auf den übrigen Betrieben bei der Mischungswahl im Kunstfutterbau zum Erfolg führen. Trotzdem sollten Sie im Auswahlprozedere folgende Überlegungen besonders stark gewichten:

Durchwuchs

Wenn sich eine Nutzpflanze am Ende ihrer vorgesehenen Zeit in der Fruchtfolge trotz Umbruch oder anderen Massnahmen nicht eliminieren lässt und in der Folgekultur weiterwächst, spricht man von Durchwuchs.
Besonders das Italienische Raigras, teils auch die Luzerne, lassen sich nach einem oder zwei Nutzungsjahren oft mit mechanischen Mitteln nicht genügend unterdrücken und können die Folgekultur stark stören. Wenn nach den Kunstwiesenjahren in der Fruchtfolge eine konkurrenzschwache Kultur folgt, sollten Sie lieber eine Mischung ohne Italienisches Raigras und Luzerne wählen.

Stickstoffversorgung

Dass die angebauten Kulturen genügend gut mit Stickstoff versorgt sind, ist auch im biologischen Pflanzenbau stark mitentscheidend für gute Erträge.
Mattenklee- und Luzerne-Mischungen sind für Biobetriebe sehr interessant, weil sie über die Stickstoff-Fixierung der Knöllchenbakterien (Link) besonders viel N aus der Luft holen und auch in die Folgekulturen bringen. Dieser Pluspunkt hat aber den Nachteil, dass beispielsweise die Pflanzendecke von L-Mischungen bei einem Kleeanteil von über 50% nicht dicht ist und so den allfällig vorhandenen Blackensamen Licht und Platz zum Auflaufen gewährt.

Verfügbarkeit von Bio-Saatgut

Grundsätzlich soll auf Biobetrieben biologisch erzeugtes Saatgut eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Mischungen im Kunstfutterbau. Noch ist aber nicht für alle in den Rezepturen der Standardmischungen und übrigen Mischungen mit AGFF-Gütezeichen vorkommenden Gräser- und Kleearten genügend Saatgut in Bioqualität verfügbar.
Deshalb ist in den Richtlinien der Bio Suisse die aktuell gültige Saatgutregelung für den biologischen Futterbau festgehalten. Sie legt insbesondere fest, welche Mischungstypen welchen Mindestanteil an Bio-Saatgut aufweisen müssen, z.B. aktuell in den Dreijährigen Mischungen mindestens 60% Bio-Saatgut. Über den erforderlichen Bioanteil in den Mischungen gibt die Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen» im Shop des FiBL aktuelle Auskunft.
► https://shop.fibl.org/chde/1237-ackerkulturen.html (mit Gratis-Download).

Die Samenfirmen verfügen über ein entsprechendes Sortiment an Mischungen für den Biolandbau, welche diesen Vorgaben gerecht werden.
 

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