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Als Futterbau wird in der Schweiz der Anbau und die Bewirtschaftung von Gräsern, Leguminosen und Kräutern auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und auf Sömmerungsflächen bezeichnet. Gehört die Fläche zum Dauergrünland, sprechen wir von Naturfutterbau, ist sie Teil der Ackerfläche verwenden wir die Bezeichnungen Kunstfutterbau und Zwischenfutterbau.
Der im deutschsprachigen Ausland verwendete Begriff Feldfutterbau umfasst den Kunstfutterbau, den Ackerfutterbau (ganzjährige Kultur, inkl. Silomais und Futterrüben) und den Zwischenfutterbau (nach einer Hauptkultur).

Einige der im Bereich Futterbau verwendeten Begriffe sind in Verordnungen im eidgenössischen Recht verbindlich definiert. Die Umsetzung der agrarpolitischen Massnahmen (zum Beispiel die Berechtigung für Direktzahlungen) und die Erstellung von Statistiken erfordern, dass sie eindeutig festgelegt sind.
Andere Begriffe werden landläufig mehr oder weniger einheitlich verwendet. Je nach regionaler Überlieferung und Tradition sind auch Synonyme im Gebrauch.

Ein Teil der hier beschriebenen Begriffe hat einen Bezug zur Fläche, der andere Teil bezieht sich auf das Futter und die Fütterung der Nutztiere.