Unkräuter
Die Pflanzenarten in der Untergruppe der „Unkräuter“ weisen Eigenschaften auf, die in der Landwirtschaft Probleme verursachen. Diese Pflanzen haben – obschon sie teilweise respektable Nährstoffgehalte aufweisen bzw. Erträge liefern - einen negativen futterbaulichen Wert und sind in der Graslandbewirtschaftung unerwünscht. Schon eine einzelne problematische Unkrautart oder ein geringer Anteil diverser Unkräuter kann einen ansonsten botanisch gut zusammengesetzten erwünschten Pflanzenbestand futterbaulich ins Negative kippen.
Die Klassierung „Unkraut“ ist darin begründet, dass die einzelne Kräuterart eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist:
- Für die Nutztiere giftig, verursachen ernsthafte Gesundheitsschäden. Beispiele: Herbstzeitlose Colchium autumnale, Sumpf-Dotterblume Caltha palustris.
- Werden von den Tieren wenn irgendwie möglich gemieden, weil sie Verletzungen von Lippen, Gaumen und Verdauungsappart verursachen können mit Stacheln, Dornen, Borsten usw. oder sonstwie eine besonders schlechte Futterqualität aufweisen.
- Aggressive Platzräuber: nehmen wertvollen Futterpflanzen Raum, Licht, Nährstoffe und Wasser weg (Beispiel: Eisenhutblättriger Hahnenfuss Ranunculus aconitifolius.
- Konkurrenz: haben Vermehrungssysteme ausgebildet, die ihnen im Wettbewerb mit wertvollen Futterpflanzen enorme Vorteile verschaffen (extrem lang überlebende Samen, Nährstoffspeicher in ausdauernden Wurzelwerken, usw.). Beispiel: Wiesen-Blacke Rumex obtusifolius.
Achtung
Bei der einzelnen Art in der Untergruppe der „Unkräuter“ kann der ökologische Wert oder der Wert in der Volksmedizin bzw. als Küchenkraut markant von ihrem futterbaulichen Wert abweichen. Für Insekten und generell für die Biodiversität kann eine bestimmte Art wichtig sein, die aus rein futterbaulicher Sicht absolut unerwünscht ist. Beispiele: Scharfer Hahnenfuss Ranunculus acris, Jakobs-Kreuzkraut Senecio jacobaea.
Eine Besonderheit in der Untergruppe der „Unkräuter“ sind die Invasiven Neophyten.
Diese vom Bundesamt für Umwelt als invasive gebietsfremde Pflanzen bezeichneten Arten figurieren auf der Liste der "invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz" von info flora.
Sie vermehren sich entweder besonders aggressiv und sind für die Erhaltung der einheimischen Biodiversität gefährlich oder weisen anderweitige Risiken für Mensch, Nutztier und andere Pflanzen auf (Gesundheit beeinträchtigen, wirtschaftliche Schäden, usw.). Gemäss gesetzlicher Grundlage muss ihre Ausbreitung deshalb verhindert werden.
Beispiel: Einjähriges Berufkraut Erigeron annuus
Liste: Unkräuter
Die in eAGFF den „Unkräutern“ zugeordneten Arten alphabetisch gelistet:
* Kurz-Beschreibung
*** Neophyt
- Adlerfarn Pteridium aquilinum *
- Berufkraut, Einjähriges Erigeron annuus ***
- Blacke, Alpen- Rumex alpinus
- Blacke, Wiesen- Rumex obtusifolius
- Ehrenpreis, Fadenförmiger Veronica filiformis *
- Germer, Weisser Veratrum album
- Hahnenfuss, Scharfer Ranunculus acris
- Herbstzeitlose Colchicum autumnale
- Kratzdistel, Acker- Cirsium arvense
- Kreuzkraut, Alpen- Senecio alpinus
- Kreuzkraut, Grauhaariges / Raukenblättriges Senecio erucifolius *
- Kreuzkraut, Jakobs- Senecio jacobaea *
- Kreuzkraut, Wasser- Senecio aquaticus
- Schachtelhalm, Sumpf- Equisetum palustre *
- Wurmfarn, Echter Dryopteris filix-mas *